Wohnen ist ein lebensnotwendiges Gut-keine Spekulationsware

28.08.2019, Marie Neumüllers und Franziska Lind

Die Presse überschlägt sich, seit letzte Woche Details des geplanten Berliner Mietendeckels bekannt geworden sind: Wohnungen in Berlin sollen in den kommenden Jahren demnach nicht mehr als knapp acht Euro pro Quadratmeter kosten dürfen. Auch wenn es sich derzeit erstmal um einen „Vorbereitungsstand für einen Referentenentwurf“ (Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher) handelt, die durchgesickerten Informationen werden heftig diskutiert – auch bei Urbanizers.

Würden die Mieten einen Investitionsstau verursachen? Gibt es nur noch Großinvestor:innen, weil kleine Eigentümer:innen sich die Instandhaltungskosten nicht mehr leisten können? Wird durch einen Mietendeckel der Neubau lahmgelegt? Ist der Mietendeckel überhaupt verfassungsgemäß? Bei so viel unbeantworteten Fragen lohnt sich der Blick nach Österreich: Hier gibt es seit Jahren einen Mietendeckel. Walter Rosifka (Jurist und Wohnrechtsexperte der Wiener Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie Mitglied der Arbeitsgruppe „Wohnrecht“ im österreichischen Bundesministerium für Justiz) erklärt in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, was er gebracht hat. Zwei seiner Aussagen finden wir besonders spannend:

  1. „Ich finde, bei lebensnotwendigen Gütern muss der Staat im öffentlichen Interesse eingreifen dürfen.“
    Wohnen gehört zu diesen lebensnotwendigen Gütern, es ist Menschenrecht (verankert in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und im UN-Sozialpakt von 1966). Die Neuvertragsmieten für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sind in Berlin von 2010 bis zum zweiten Quartal 2018 um 73,3 Prozent gestiegen. Die Bruttogehälter allerdings wuchsen im gleichen Zeitraum nur um 39 Prozent (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) Das führt dazu, dass immer mehr Menschen sich das lebensnotwendige Gut nicht mehr oder nur noch unzureichend – zu klein, zu weit weg von Kita, Schule oder Arbeitsplatz – leisten können.
  2. „Die Mietenbegrenzung in älteren Gebäuden führt über kurz oder lang dazu, dass die Investoren sagen, dann gehe ich in den Neubau und errichte Häuser.“ Mit anderen Worten: Wenn die Gewinnmargen im Bestand reduziert werden, könnte mehr Geld in künftige Wohnungen fließen[1]. Denn Gebäude mit Baujahr 2014 und jünger sind von den Regelungen ausgenommen. Das haben die Bauträger:innen, die jetzt ihre Vorhaben in Berlin stoppen wollen, vielleicht überlesen.

Mieter:innen, selbstnutzende und vermietende Eigentümer:innen in unserem Team eint jedenfalls die Hoffnung, dass die Hauptstadtpolitik noch handlungsfähig genug ist, um das lebensnotwendige Gut Wohnen nachhaltig zu sichern.

[1] Siehe dazu auch „Berlin: Mietendeckel nimmt konkrete Konturen an.“ Blogartikel von Andrej Holm, 27.8.2019